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Willkommen im Notariat Mönckebergstraße – Ihre Notare in Hamburg


Das Notariat in der Mönckebergstraße 27 befindet sich im Zentrum von Hamburg, direkt gegenüber dem Rathaus. Hier stehen Ihnen Notarin Dr. Nina Wagner sowie die Notare Daniel Großer, Dr. Sönke Peters und Dr. Oke Johannsen mit einem Team von über 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung.

Als hamburgisches Notariat sind wir in allen Bereichen des Notarrechts tätig und beurkunden, beglaubigen und beraten in den Rechtsgebieten Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Familienrecht.

Kontaktdaten & Termine

Online-Anfrageformular

Arbeitsbereiche des Notariat Mönckebergstraße in Hamburg

Arbeitsbereiche

Unsere erfahrenen Notare und Notarfachangestellten unterstützen Sie in allen notariellen Angelegenheiten, insbesondere in folgenden Bereichen:

Weiterführende Informationen zu diesen Rechtsgebieten finden Sie auf den jeweiligen Unterseiten.

Öffnungszeiten des Notariat Mönckebergstraße in Hamburg

Öffnungszeiten

Das Büro ist montags bis freitags von 09:00 bis 17:00 Uhr durchgehend geöffnet. Termine außerhalb dieser Zeiten oder außerhalb unserer Geschäftsräume sind nach Absprache möglich.

Für eine reibungslose Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir grundsätzlich um eine vorherige Terminvereinbarung. Dies ermöglicht uns, die notwendigen Unterlagen vorzubereiten und Ihre Fragen im Termin umfassend zu klären.

Ausschnitt einer alten Hamburger Stadtkarte mit Mönckebergstraße

Geschichte

Mit einer Tradition von über 200 Jahren zählt unser Notarbüro zu den ältesten in Hamburg. Die historischen Wurzeln reichen bis in das Jahr 1802 zurück, als einer der Gründer, Peter Andreas Stein, zum kaiserlichen Notar ernannt wurde. Seitdem wird das Notariat durchgehend am Standort Hamburg ausgeübt.

Die Notare


Mit Klick auf den jeweiligen Namen gelangen Sie zu weiteren Informationen und den Kontaktdaten.

titelbild notare des notariats mönckebergstraße in hamburg

Immobilienrecht


Das Immobilienrecht ist einer der zentralen Arbeitsbereiche unseres Notariats in Hamburg. Wir begleiten Sie vom ersten Vertragsentwurf bis zur Eintragung im Grundbuch und sorgen dafür, dass alle rechtlichen Schritte korrekt und vollständig abgewickelt werden.

Klassische notarielle Vorgänge umfassen unter anderem:

  • Beurkundung von Kaufverträgen für Haus, Wohnung, Grundstück oder Erbbaurecht
  • Prüfung bestehender Lasten, Aufsetzung der Auflassung sowie Veranlassung von Auflassungsvormerkung, Fälligkeitsmitteilung und Eigentumsumschreibung
  • Bestellung von Grundschulden, Löschungen und Rangbestimmungen
  • Teilungserklärungen (WEG), Bauträgerverträge und Erbbaurechtsgestaltungen
  • Übertragungen und Schenkungen, auf Wunsch mit Wohnrecht oder Nießbrauch

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Gesellschaftsrecht


Im Gesellschaftsrecht unterstützen wir Unternehmen und Gründer in Hamburg bei der rechtssicheren Gestaltung und Beurkundung gesellschaftsrechtlicher Vorgänge. Wir begleiten einfache Gründungsvorgänge ebenso wie komplexe Umstrukturierungen und Transaktionen.

Klassische notarielle Leistungen im Gesellschaftsrecht:

  • Beurkundung von GmbH- und UG-Gründungen (Satzung oder Musterprotokoll)
  • Handelsregisteranmeldungen, Gesellschafterlisten, Geschäftsführerbestellungen und Prokura
  • Anteilsübertragungen (Share Deals), Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen sowie Sacheinlagen
  • Umwandlungsvorgänge wie Formwechsel, Verschmelzung oder Spaltung
  • Gestaltung von Holding-Strukturen und notarielle Begleitung der Unternehmensnachfolge

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Erbrecht


Im Erbrecht unterstützen wir Sie in Hamburg bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Vermögensnachfolge – von der Erstellung individueller Testamente bis zur Abwicklung von Nachlassangelegenheiten. Ziel ist eine klare, praxistaugliche und rechtlich belastbare Umsetzung Ihrer Wünsche.

Klassische notarielle Vorgänge im Erbrecht:

  • Gestaltung und Beurkundung von Testamenten, Berliner Testamenten und Erbverträgen
  • Regelung von Erbauseinandersetzungen, Vermächtnissen und Teilungsanordnungen
  • Beurkundung von Erb- und Pflichtteilsverzichten
  • Kombination von Nachfolgeregelungen mit Schenkungen (vorweggenommene Erbfolge), ggf. mit Wohnrecht oder Nießbrauch
  • Beurkundung von Erbscheinsanträgen und weiterer Nachlassdokumente beim zuständigen Gericht

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Familienrecht


Im Familienrecht beraten und beurkunden wir in Hamburg die rechtlichen Vereinbarungen zwischen Ehepartnern und Familienangehörigen. Dazu gehören sowohl vorsorgende Regelungen während der Ehe als auch Vereinbarungen im Trennungs- und Scheidungsfall.

Klassische notarielle Leistungen im Familienrecht:

  • Erstellung von Eheverträgen mit Regelungen zu Güterstand, Unterhalt und Vermögensausgleich
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen einschließlich Immobilienübertragungen
  • Beurkundung von Sorgeerklärungen, Adoptionen und Vaterschaftsanerkennungen
  • Vorsorgeregelungen: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und ggf. damit verbundene Schenkungen
  • Strukturierte rechtliche Gestaltung individueller familiärer Vereinbarungen

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Oft gestellte Fragen (FAQ)



Ein Notar ist ein hochqualifizierter Jurist und unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Seine Aufgabe besteht darin, rechtlich bedeutsame Erklärungen der Beteiligten zu erfassen, zu erläutern und in einer rechtssicheren Urkunde festzuhalten. Der Notar berät neutral, gestaltet Verträge und sorgt dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Dazu gehören etwa Immobilienkaufverträge, Ehe- und Erbverträge, Gesellschaftsgründungen sowie Vollmachten und Beglaubigungen.


Viele Vorgänge werden vorab über unsere Online-Formulare oder per E-Mail eingereicht und vorbereitet. Beim Termin prüfen wir die Angaben, lesen den Entwurf vor, beantworten Fragen und nehmen Änderungswünsche auf. Anschließend wird die Urkunde unterschrieben und notariell beurkundet. Der genaue Ablauf hängt vom Rechtsgeschäft ab.


Für die meisten Beurkundungen ist persönliches Erscheinen erforderlich. Einige Vorgänge lassen sich jedoch auch per Vollmacht oder in Einzelfällen digital vorbereiten. Wir informieren Sie gern, welche Form im konkreten Fall notwendig ist.


Das hängt vom Anliegen ab – häufig benötigen wir Ausweise, Vertragsentwürfe, Registerunterlagen oder Grundbuchdaten. Über unsere Online-Formulare teilen wir Ihnen strukturiert mit, welche Angaben erforderlich sind.


Die Kosten sind gesetzlich festgelegt und bei allen Notaren gleich. Sie richten sich nach dem Geschäftswert und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Beispiele finden Sie auf der Seite Notarkosten. Auf Wunsch teilen wir Ihnen die voraussichtlichen Gebühren vorab mit.


Sie können Ihr Anliegen jederzeit über unsere Online-Formulare übermitteln. Alternativ können Sie uns auch per E-Mail oder telefonisch kontaktieren, um weitere Schritte abzustimmen.


Unser Standort in der Hamburger Innenstadt ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus allen Stadtteilen gut erreichbar. Hinweise zur Anfahrt finden Sie auf der Seite Anfahrt.


Das nächstgelegene Parkmöglichkeit ist das Parkhaus Große Reichenstraße. Von dort erreichen Sie die Mönckebergstraße 27 bequem zu Fuß. Weitere Parkmöglichkeiten sind unter Anfahrt aufgeführt.


Wir beraten, beurkunden und beglaubigen in den Sprachen Deutsch und Englisch.


Ja. Termine außerhalb der regulären Bürozeiten sowie außerhalb unserer Geschäftsräume sind nach Absprache möglich.

Unsere Funktion als Notariat


Notariate spielen eine zentrale Rolle im Rechtssystem, insbesondere bei der Beurkundung von Rechtsgeschäften und der Erstellung offizieller Dokumente. Wir stellen sicher, dass rechtliche Transaktionen und Vereinbarungen den geltenden Gesetzen entsprechen und ordnungsgemäß dokumentiert sind.

Wir handeln als unabhängige und neutrale Instanzen, um die Interessen aller Beteiligten zu schützen und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Das schafft Vertrauen in juristische Transaktionen und stärkt die Integrität des Rechtssystems.

Notare übernehmen unter anderem folgende Aufgaben:

  • Beurkundung von Verträgen für Immobilienkäufe, Gesellschaftsgründungen, Eheschließungen und Erbregelungen.
  • Erstellung von offiziellen Dokumenten und Verträgen sowie Beaufsichtigung der Unterzeichnung.
  • Sichere Aufbewahrung von wichtigen Urkunden.
  • Überprüfung und Beglaubigungen bestimmter Dokumente, die deren Echtheit bestätigen.
  • Rechtsberatungen rund um Rechtsfragen und notarielle Dienstleistungen.

Eine ausführliche Auflistung finden Sie auf der Seite Leistungsbereiche.

Notar Hamburg: Besonderheiten


In Deutschland gibt es je nach Bundesland zwei Arten von Notaren: Hauptberufliche Notare (auch bekannt als Nurnotare) und Anwaltsnotare, die neben ihrer Tätigkeit als Anwalt auch notarielle Dienstleistungen übernehmen.

Hier in Hamburg sind ausschließlich hauptberufliche Notare tätig, anders als in den umliegenden Bundesländern. Eingeführt wurde das Nurnotariat schon vor über 200 Jahren. Durch die Umsetzung der ab 1811 geltenden französischen Rechtsordnung sowie der darin enthaltenen Notariatsordnung, wurde aus einer Nebentätigkeit ein geschätzter Beruf mit gesetzlichen Regeln, deren Einhaltung seitdem von der Hamburgischen Notarkammer überwacht wird.